Paal Dental GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paal Dentalvertrieb GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.4 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch unsere Lieferanten.
2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, der als Angebot i. S. d. § 145 BGB zu qualifizieren ist, so
können wir dieses innerhalb von 1 Woche annehmen. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch uns, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung
oder der Leistung durch den Kunden, zustande.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Änderungen in Ausführung und
Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten.
2.4 Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die
aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

3. Lieferungen und Leistungen, Lieferzeit 

3.1 Die von uns angegebenen Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen
und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Bei Streik und Fällen höherer Gewalt
verlängern sich die von uns angegebenen Liefertermine für die Dauer der Verzögerung.
3.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung behalten wir uns vor.
3.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt der Kunde schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
3.4 Wir haften bei Verzögerung der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder § 376
HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns
zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der
weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen.
3.5 Ferner haften wir bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der von uns zu vertretende
Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir
gleichfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung
jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.6 In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den
Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 Abs. 2 BGB) für jede vollendete Woche des
Verzugs auf 0,5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung,
höchstens jedoch 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung,
begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.

4. Preise

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2 Sonder- und Katalogpreise sind, soweit ausgewiesen, skontierfähig. In den übrigen Fällen
bedarf der Abzug von Skonto einer schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn nach
Abschluss des Vertrages bei uns Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von
Preiserhöhungen seitens der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Die
Kostenerhöhungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
4.4 Bei Warenlieferungen und Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden
Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, soweit nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart ist.
4.5. Bei Reparaturaufträgen werden Fahrzeit, Fahrzeugkosten, Wartezeit und ggf.
Montagezeit gesondert berechnet.

5. Zahlung 

5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 

6. Aufrechnungsverbot

 
6.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6.2 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten oder von uns anerkannt ist.

7. Versand, Gefahrenübergang, Verpackungsrücknahme, Transportversicherung

7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung auf Gefahr
des Kunden vereinbart. Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Waren auf einen der üblichen
Versandwege gebracht wurden.
7.2 Der Kunde willigt ein, dass die Waren ggf. vom Hersteller direkt an ihn übersandt werden.
7.3 Für die Rücknahme der Verpackung geltend gesonderte Vereinbarungen.
7.4 Wir werden die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, sofern der Kunde
dies wünscht. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich der Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6 Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenstände
untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer) zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt
uns.
8.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie
dürfen vom Kunden nur auf Grund gesonderter Vereinbarung über den Test- bzw.
Vorführzweck hinaus benutzt werden.

9. Planung, Montage, Inbetriebnahme

9.1 Das Anfertigen von Plänen über Praxiseinrichtungen sowie die Standorte und die
Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,
nicht Teil des Vertrages.
9.2 Sofern etwas anderes nicht schriftlich vereinbart ist, übernehmen wir nicht die
Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis. Insbesondere gehören in
Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehende Bau- und Installationsarbeiten,
insbesondere das Verlegen und Anschließen der Wasserzu- und -abflussleitungen, der Luft-,
Elektrizitäts- und Gasleitungen sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht zu
unserem Leistungsumfang.
9.3 Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, montiert in
Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.

10. Mängelgewährleistung beim Kauf neuer Sachen sowie bei Werkleistungen

10.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche handelt, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Für diese
Ansprüche gelten die Bestimmungen der Ziff. 13.
10.2 Wir treten im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die uns gegen den Lieferanten der
Kaufsache zustehenden Mängelansprüche an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung
an. Er hat sich wegen der Mängelgewährleistung zunächst an den Lieferanten zu halten. Wir
leisten nur dann Gewähr, wenn der Kunde die abgetretenen Mängelansprüche gegen den
Lieferanten ohne Erfolg außergerichtlich geltend gemacht hat.
10.3 Die Mängelrechte gegen uns stehen dem Kunden bei einem Kauf, der für beide Teile ein
Handelsgeschäft i. S. d. §§ 343, 344 HGB ist, nur zu, wenn der Kunde seinen Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Kauf
kein beiderseitiges Handelsgeschäft, so gilt für die Untersuchungs- und Rügepflichten des
Kunden die Anwendung des § 377 HGB als vereinbart.
10.4 Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung übernehmen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
10.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
10.6 Mängelrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die technischen
Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben,
wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätig werden.
10.6 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen.
10.7 Bei Kaufverträgen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate,
beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des §
438 Abs. 1 Nr. 1 BGB oder des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. In diesen Fällen gilt eine
Verjährungsfrist von 3 Jahren.
10.8 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses (§§ 478, 479 BGB) bleibt unberührt.
Sie beträgt 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der mangelhaften Sache.
10.9 Bei Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate,
beginnend mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Das gilt jedoch nicht in Fällen des § 634 a Abs. 1
Nr. 2 BGB. In diesen Fällen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

11. Mängelgewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen

11.1 Bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung wegen eines Mangels
ausgeschlossen.
11.2 Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB oder des § 438 Abs. 1 Nr.
2 BGB. In diesen Fällen gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten. Die Ziff. 11.1 – 11.6 gelten
entsprechend. 

12. Haftung für Schäden

12.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last fällt, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
12.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
12.4 Soweit nicht vorstehend, insbesondere unter Ziff. 3.6 – 3.8. sowie unter Ziff. 13.1 – 13.3,
etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche.
12.5 Die Beschränkung nach Ziff. 13.4 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)
verlangt.
12.6 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

13.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Göttingen Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN
Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Göttingen Erfüllungsort. 

14. Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Die persönlichen
Daten des Kunden werden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet.
15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so
werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
solche angemessenen Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt.

15. Salvatorische Klausel 

 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so
werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
solche angemessenen Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt. 

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